Ortenau Klinikum zahlt Beschäftigten Corona-Prämie 2.0

Ortenau Klinikum zahlt Beschäftigten Corona-Prämie 2.0

Schnelle und einvernehmliche Einigung über Auszahlungsmodalitäten/ Ausschüttung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken zu gleichen Teilen

Das Ortenau Klinikum wird die Corona-Prämie 2.0 des Bundes in Höhe von insgesamt rund 2,2 Millionen Euro im Juni an seine Beschäftigten auszahlen. Der Gesamtpersonalrat, die Personaldirektion und die Geschäftsführung des Ortenau Klinikums haben kürzlich eine schnelle und einvernehmliche Einigung über die Auszahlungsmodalitäten erzielt. Danach wird die Prämiensumme an alle Beschäftigen der Krankenhäuser zu gleichen Teilen ausgezahlt. Berücksichtigt werden hierbei die individuellen Verhältnisse wie Arbeitszeit und Beschäftigungsvolumen im Monat März 2021.

"Unsere Beschäftigten haben sich die Corona-Prämie 2.0 verdient. Ich freue mich, dass wir ihren besonderen Einsatz in der Pandemie auch mit einer erneuten finanziellen Wertschätzung würdigen können", betont Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller. „Wir konnten mit dem Gesamtpersonalrat sehr gute und vertrauensvolle Gespräche führen und eine schnelle Einigung erzielen“, dankte Keller der Arbeitnehmervertretung.

Die Corona-Prämie 2.0 geht auf das Ende März im Bundesrat verabschiedete „Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zurück. Hierin ist die Neuauflage der Corona-Prämie für Krankenhausbeschäftigte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 450 Millionen Euro geregelt. Anfang April hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Auflistung der Krankenhäuser mit Anspruch auf die Corona-Prämie veröffentlicht und dem Ortenau Klinikum einen Betrag von rund 2,2 Millionen Euro zugewiesen. Mit der Prämie wird die besondere Belastung bei der Versorgung von Covid-Patientinnen und -Patienten in der zweiten Jahreshälfte 2020 anerkannt.

Unter den bundesweit rund 1.000 anspruchsberechtigten Kliniken sind alle Häuser des Ortenau Klinikums berücksichtigt. Das Ortenau Klinikum steht mit der gewährten Prämiensumme bundesweit an achter Stelle. Anspruch haben lediglich Häuser in Deutschland, die eine größere Zahl an Covid-Patientinnen und -Patienten behandelt haben. Die Auswahl der Prämienempfängerinnen und Prämienempfänger obliegt nach den Vorgaben des Gesetzes dem Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung.

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